Bewerbungsverfahren

INTERNATIONALE VEREINIGUNG DER RICHTER

Bewerbungsverfahren und Standardformat für den Bewerberfragebogen

Artikel 11.6 der Allgemeinen Ausführungsbestimmungen zur Satzung lautet: “Die grundsätzlichen Verfahrensregeln für die Aufnahme von neuen Mitgliedern werden vom Präsidium festgelegt, vom Zentralrat beschlossen und den Allgemeinen Ausführungsbestimmungen zur Satzung angeschlossen.”

Artikel 4.2 der Satzung lautet: “Alle Mitglieder der Vereinigung müssen unpolitisch und unabhängig von der Exekutive und Legislative sein”. Artikel 4.3 lautet: “Alle Mitglieder müssen in ihrem Land die Ziele fördern, die die Internationalen Vereinigung der Richter verfolgt.”

Das Präsidium schlägt dem Zentralrat vor, das “Anzuwendende Verfahren bei Mitgliedschaftsbewerbungen” und den “Bewerberfragebogen” (siehe Artikel 11.6 der Allgemeinen Ausführungsbestimmungen zur Satzung der IRV), der wie unten vorgeschlagen den Ausführungsbestimmungen beizufügen ist und die Fragen enthält, die es den Bewerbern ermöglicht, die benötigte Information zur Verfügung zu stellen, bei der Versammlung in Foz do Iguaçu anzunehmen.

Während des Bewerbungsverfahrens müssen die sich bewerbenden Vereinigungen daher auf einen Fragebogen antworten, der Fragen zur Lage der Justiz im fraglichen Land, der Vergütung und Beihilfe, Justizverwaltung und Ressourcen, der Zuteilung von Verfahren, Disziplinarwesen, Richterbeurteilung, Richterfortbildung, Bedrohungen der Justiz, der betroffenen Vereinigung und das Maß des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Justiz im Detail enthält.

Der Präsident der IRV                                                Der Generalsekretär der IVR
Gerhard Reissner                                                              Giacomo Oberto

VERFAHREN FÜR BEWERBUNGEN UM MITGLIEDSCHAFT IN DER INTERNATIONALEN RICHTERVEREINIGUNG (Artikel 11.6 der Allgemeinen Ausführungsbestimmungen zur Satzung

A) Inhalt des Berichts:

  1. Die dem in Anlage beigefügten Fragebogen zugrundeliegenden Fragen sollen stets gründlich geprüft werden.
  2. Berichte und Meinungen von UN-Menschenrechtsorganisationen, der Weltbank, regionaler Organisationen (OSCE, Europäischer Rat, OAS, AU, EU) sollen berücksichtigt werden.
  3. Berichte und Meinungen von Organisationen wie der Vereinigungen von Anwälten, Notaren, Nichtregierungsorganisationen, politischer Parteien und Wirtschaftsorganisationen können berücksichtigt werden.
  4. Wenn möglich, soll mindestens einer der Berichterstatter an einer Versammlung der sich bewerbenden Vereinigung teilnehmen.

B) Verfahren:

  1. Unverzüglich nach der Ernennung der zwei Berichterstatter durch das Präsidium und nach deren Annahme der Aufgabe werden alle Mitglieder der IRV über die Bewerbung und die Identität der Berichterstatter informiert.
  2. Der Bericht soll vier Monate, bevor die Generalversammlung zusammenkommt, fertiggestellt werden. Wenn in diesem Zeitraum kein Treffen des Präsidiums angesetzt wird, muss der Bericht von den Mitgliedern des Präsidiums per E-Mail beurteilt werden.
  3. Der Bericht soll mindestens drei Monate vor dem Zusammenkommen der Generalversammlung an die Mitgliedsvereinigungen übersandt werden.
  4. Alle Mitglieder können Anmerkungen spätestens einen Monat vor dem Zusammenkommen der Generalversammlung anbringen.
  5. Falls ernsthafte Zweifel aufgrund von Informationen aufkommen, die nach Ablauf der unter Ziffer 4 genannten Frist bekannt werden, muss das Präsidium vor dem Zusammenkommen der Plenarsitzung der Generalversammlung informiert werden. Es besteht die Möglichkeit, das Präsidium vor der Prüfung in der Plenarsitzung der Generalversammlung dazu anzuhalten.
  6. Wenn es nicht möglich ist, diesen Zeitraum einzuhalten, muss die Prüfung der Bewerbung auf das nächste Treffen verschoben werden.

FRAGEBOGEN FÜR NATIONALE RICHTERVEREINIGUNGEN, DIE SICH UM MITGLIEDSCHAFT IN DER INTERNATIONALEN RICHTERVEREINIGUNG BEWERBEN

Fragen zu der sich bewerbenden Richtervereinigung

  1. Wann wurde die Richtervereinigung gegründet?
  2. Anzahl der Mitglieder der Richtervereinigung. Gesamte Anzahl der Richter des Landes.
  3. Ist die Mitgliedschaft in der Vereinigung auf Richter beschränkt?
  4. Ist die Richtervereinigung eine auf gemeinnützige Gesellschaft/Unternehmen/Organisation entsprechend einem Gesetz? Ist sie eine private Gesellschaft/Unternehmen/Organisation oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts?
  5. Ist die Mitgliedschaft in der Vereinigung verpflichtend? Falls nicht, können alle Richter Mitglied werden, wenn sie dies wünschen?
  6. Existieren im Land weitere Richtervereinigungen? Falls ja, wie viele Richter, die nicht Mitglied der sich bewerbenden Vereinigung sind, gehören anderen Vereinigungen an?
  7. Ist die Richtervereinigung als Verband Mitglied einer anderen nationalen oder internationalen Richtervereinigung?
  8. Wie wird die Richtervereinigung finanziert – durch Mitgliedsbeiträge, durch den Staat oder über andere Quellen?
  9. Wie werden die Vertreter der Vereinigung gewählt/ausgewählt/ernannt?
  10. Wie lange bleiben Vertreter der Vereinigung im Amt? Können sie erneut gewählt werden und wenn ja, wie oft?
  11. Wie oft pro Jahr trifft sich das geschäftsführende Gremium und/oder die Generalversammlung der Vereinigung?
  12. Was waren die Haupterfolge der Vereinigung während der letzten Jahre?
  13. Wie ist die Vereinigung insoweit in den Gesetzgebungsprozess eingebunden, als dieser die Justiz bzw. die Richterschaft betrifft?
  14. Wie ist die Vereinigung in Budgetentscheidungen eingebunden, die die Justiz betreffen?
  15. Wie tritt die Vereinigung mit ihren Mitgliedern in Kontakt?
  16. Wie reagiert die Vereinigung auf Angriffe auf die Richterschaft?

Fragen zur generellen Situation der Richterschaft

Einführung

  1. Anzahl der Richter im Land, Größe der Bevölkerung des Landes
  2. Wie viele Richter gibt es in erster Instanz, in zweiter Instanz und in der letztmöglichen Instanz?
  3. Ist Ihr Land Mitglied der Vereinten Nationen, des Europäischen Rates oder einer entsprechenden Körperschaft?
  4. In welchen Situationen – falls es solche gibt – sind Gerichtsverfahren nicht öffentlich bzw. für die Presse nicht zugänglich?
  5. Sind alle Entscheidungen des obersten Gerichtes Ihres Landes veröffentlicht und für die Öffentlichkeit verfügbar?
  6. Welche Ihrer Gerichte – falls es solche gibt – haben die Kompetenz, im Rahmen ihrer Rechtsprechung Gesetze für verfassungswidrig zu erklären? Können die damit verbundenen Rechtsmittel dazu führen, dass die fraglichen Gesetze außer Kraft gesetzt werden?

Versuche unzulässiger Einflussnahme auf die Richterschaft

  1. Wie weit reicht die Aufsichtsbefugnis eines Justizministers über Richter?
  2. Versucht die gesetzgebende oder ausführende Gewalt, unzulässig Einfluss auf die Richterschaft zu nehmen? Auf welche Weise?

Maß des öffentlichen Vertrauens in die Richterschaft

  1. Wie ist das derzeitige Maß des öffentlichen Vertrauens in die Richterschaft, soweit dieses gemessen werden kann?
  2. Wie ist die Einstellung des Parlaments, der Exekutive und der öffentlichen Verwaltung gegenüber der Richterschaft? Gab es in diesem Zusammenhang während der letzten fünf Jahre Probleme?
  3. Unter welchen Umständen haben die Richter Ihres Landes Strafverfahren oder Verfahren wegen Missachtung des Gerichts genutzt, um öffentliche Kritik an ihren Entscheidungen zu kontrollieren?

Probleme der Richterschaft

  1. Was sind Ihrer Meinung nach die größten Probleme, die Ihre Gerichte und Richter derzeit haben?
  2. Was ist die wichtigste Reform, die Sie derzeit gerne eingeführt sehen würden?

Beschreiben Sie die folgenden Elemente, die das Richteramt betreffen:

–        Ernennung von Richtern

–        Richterliche Bezahlung und Beihilfe

–        Gerichtsverwaltung und Ressourcen

–        Zuteilung von Verfahren

–        Disziplinarwesen

–        Dienstbeurteilung von Richtern

–        Richterfortbildung

International Association of Judges
Union Internationale des Magistrats
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