REGIONALGRUPPEN
der IVR
Die IVR hat vier Regionalgruppen: die Europäische Vereinigung der Richter; die Iberoamerikanische Gruppe; die Afrikanische Gruppe; die Asiatisch, Nordamerikanische und Pzeamische Gruppe.
Zweck der Regionalgruppen ist es regionale Probleme der Gerichtsbarkeit zu diskutieren, Sie veranstalten normaler Weise zweimal im Jahr ein Treffen, können Resolutionen entweder über allgemeine Themen, die die Gerichtsbarkeit der gesamten Region betreffen oder die besondere Probleme in einem der Länder der Region berühren. Aus besonderen Anlässen können auch Ad hoc Factfinding Missionen organisiert und Berichte verfasst werden.