Zentralrat
der IVR
Der Zentralrat der IVR ist das Organ der Vereinigung, welches die Vereinigungspolitik betsimmt. Er tritt einmal jöhrich zusammen, vorzugsweise jedes Jahr in einem anderen Land. Jede Mitgliedsvereinigung hat zwei Repräsentaten im Zentralrat und eine Stimme Der Zentrakrat beschließt über die Aufnahme neuer Mitglieder, überprüft die Aktivitäten des Präsidiums und des Generalsekretariats, beschließt Resolutionen und Erklärungen sowie die Themen und die Schlussfolgerungen der Studienkommissionen.
Der Zentralrat ist auch das Gremium, das unter Einhaltung bestimmter Verfahren die Statuten der IVR ändern kann.
- International Conference – Artificial Intelligence: its impact on Judicial activities (Cape Town, 20 October 2024)
- International Justice Forum (Nur-Sultan, Kazakhstan, 18 September, 2019) on quality and efficiency of justice
- International Conference – Judicial Independence and the Implementation of the New Universal Charter of the Judge (Marrakesh – 17th October, 2018)
- Beschlüsse der internationalen Konferenz über das Umweltrecht – Foz do Iguaçu – 12. November 2014 (Englisch und Franzoesisch)
- Bericht über das „Monitoring“ Verfahren (gem. Art. 13, Abs. 9, Allgemeine Ausführungsbestimmungen zur Satzung der Internationalen Vereinigung der Richter; diese Bestimmung wurde inzwischen durch bescluess des Zentralrates am 17. September 2019 in Nur-Sultan modifiziert)(Englisch)